Allgemeine

Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz: ‘AGB’, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Plan B Coaching + Mediation, Annette Barth sowie deren Stellvertreter - nachfolgend 'Coach' und ‘Plan B Team’ genannt - und dem Klienten, auch als ‘Coachee’ oder ‘Teilnehmer’ bezeichnet. Die Grundlage bildet ein Vertrag im Sinne des §§ 611ff BGB - soweit die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

Die AGB sind Teil des bestehenden Vertrages zwischen den Parteien. Für alle Leistungen von Plan B in ihren derzeitigen und zukünftigen Locations gelten ausschließlich diese AGB. Sie treten weder für Events Dritter in den Räumen von Plan B noch für von Plan B im Auftrag für andere verkaufte Leistungen und Produkte in Kraft. Das Vertragsverhältnis entsteht dann unmittelbar zwischen dem Klienten und den Dritten. Für Veranstalter sowie für Beherbergungsbetriebe gelten gesonderte und ergänzende Bestimmungen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das allgemeine Angebot des Coaches durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an den Coach zwecks Coaching, Mediation, Training, Meeting, Workshop, Vorträge und Seminare wendet.

Der Coach ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das gilt besonders dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Themen geht, die der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht ausführen kann oder darf oder wenn es um Sachverhalte geht, die den Coach in Konflikte bringen können. Der Honoraranspruch des Coaches für die entstandenen Leistungen bleibt jedoch erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und lösungsorientierten Coachings, der systemischen Mediation oder des Trainings beim Klienten - unter Berücksichtigung seiner Sorgfaltspflicht und eventueller Anwendungsverbote - einsetzt. Dabei wendet der Coach auch Methoden und Interventionen an, die weder therapeutisch anerkannt sind noch dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

§ 3 Mitwirken des Klienten

Zu einem aktiven Mitwirken ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch berechtigt, die Maßnahme abzubrechen, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nicht mehr gegeben erscheint - insbesondere dann, wenn der Klient Inhalte ablehnt, notwendige Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder wenn er Methoden und Interventionen vereitelt.

§ 3.1. In Online Meetings begegnen sich alle Teilnehmer respektvoll und höflich. Klarnamen sind erforderlich. Das Mikrofon sowie die Kamera müssen eingeschaltet sein.

§ 4 Haftungsausschluss

§ 4.1. Die Teilnahme des Klienten an den Maßnahmen erfolgt auf eigene Gefahr sowie auf eigenes Risiko.

§ 4.2. Der Klient verzichtet ausdrücklich auf jedwede Ansprüche aus Verletzungen, Schäden oder Folgeschäden:

  • im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Plan B Coaching, der Mediation und des Kursangebotes

  • im Kontext mit Coaching-, Mediations- und Trainingsplänen des Plan B Teams

  • bei der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der psychischen und physischen Fitness.

§ 4.3. Der Klient versichert mental zu hundert Prozent zurechnungsfähig, geistig sowie körperlich vollständig gesund zu sein und intensiven Sport betreiben zu dürfen.

§ 4.4. Für gesundheitliche Risiken und Sachschäden - auch solche, die dem Klienten aktuell selbst nicht bekannt sind - übernimmt das Plan B Team im Falle eines Schadens, eines Folgeschadens oder eines Unfalls keinerlei Haftung.

§ 4.5. Die Teilnahme am Coaching, der Mediation, an Trainings, Meetings Workshops, Vorträgen und Seminaren stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Sie ersetzt weder eine psychologische noch eine psychotherapeutische Behandlung. Der Klient übernimmt die volle Eigenverantwortung.

§ 4.6. Jede plötzliche Befindlichkeitsstörung oder Erkrankung - wie beispielsweise Schwindel, Schmerzen oder Herzrasen - teilt der Klient unverzüglich dem Coach und dem Plan B Team mit. Unmittelbar danach bricht der Klient die Maßnahme ab.

§ 4.7. Der Coachee ist gegen gesundheitliche Ausfälle, Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Maßnahmen auftreten können, kranken-, bzw. haftpflichtversichert. Gleiches gilt für den direkten Weg zum und vom Veranstaltungsort. Der Coachee trägt hier die volle Verantwortung für sich selbst.

§ 4.8. Die Mindestteilnehmerzahl für ein Event steht im Angebot. Wird diese nicht erreicht, kann der Coach bis zu 3 Tagen vorher Aktivitäten ändern und stornieren, sofern zwingende Gründe vorliegen. Aus diesem Handeln können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

§ 4.9. Bei einer unerwarteten oder kurzfristigen Absage seitens des Coaches können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Abgesprochene Leistungen und Termine werden einvernehmlich und nach Absprache mit allen beteiligten Parteien zeitnah geklärt.

§ 4.10. Der Klient ist über den Inhalt des Haftungsausschlusses informiert und stimmt ihm komplett zu.

§ 5 Honorare

§ 5.1. Der Coach erhält für seine Leistungen einen Honoraranspruch. Sofern die Honorare vertraglich nicht individuell schriftlich zwischen Coach und Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der aktuellen Preisliste aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.

§ 5.2. Der Klient zahlt die Honorare innerhalb von 5 Tagen nach der jeweiligen Maßnahme in bar oder per Überweisung. Der Klient erhält dafür eine Rechnung gemäß §7 der AGB.

§ 5.3. Sollte ein fixer Termin nicht in Anspruch genommen werden, zahlt der Klient ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Prozent der Gesamtgebühr. Diese Verpflichtung entfällt, wenn 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine schriftlich Absage des Klienten vorliegt oder wenn er nachweislich verhindert war.

§ 6 Honorarausgleich durch Dritte

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilzahlung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §§ 5 davon nicht berührt. Der Coach kann das Honorar oder Teilbeträge in Aussicht auf eine mögliche Erstattung nicht stunden. Der Coach erteilt einem Dritten gegenüber keine Informationen bezüglich der Zahlungen. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Solche Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Rechnungen

Der Teilnehmer bekommt auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält grundsätzlich den Namen und die Anschrift des Coaches und des Klienten, eine fortlaufende Nummer, das Ausstellungsdatum, die Leistungen und deren Zeitpunkt, die Höhe der einzelnen Honorare sowie die Summe und gegebenenfalls einen Hinweis auf Steuerbefreiung.

§ 8 Kündigung

Die Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 Rückforderungen

Bei Vertragsrücktritt kann der Klient kein Recht ableiten gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigte, nicht wahrgenommene Maßnahmen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung, siehe: §§5.

§ 10 Datenschutz

Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszweckes zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

Alle Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Maßnahmen zu verwenden. Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, siehe auch: Datenschutz & Cookies https://www.plan-b-coach.com/datenschutz-cookies .

§ 11 Verschiedene Meinungen

Konflikte aus dem Vertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich Meinungen und Erwartungen mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand 01.01.2025